Tipp-Prämien

Tipp-Prämien

Prämien für Tipps

Wollen Sie sich schnell und ohne viel Aufwand ein paar Euro dazuverdienen? Ganz einfach. Stellen Sie durch Ihren Tipp den Kontakt zwischen mir (IVBF) und einem potentiellen Verkäufer eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer anders gearteten Immobilie her.
Die zu verkaufende Immobilie darf IVBF bisher nicht als Verkaufsobjekt bekannt sein. Der per Tipp vermittelte Verkäufer erteilt IVBF einen Makleralleinauftrag. Der Alleinauftrag schließt eine parallele Vermarktung durch Dritte aus.  
Bedingung für die Zahlung der Tipp-Prämie ist, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, und dass der Käufer die ortsübliche Provision zuzüglich Mehrwertsteuer an IVBF bezahlt. Der Eingang der Provision auf dem Konto von IVBF begründet den Anspruch auf die Beteiligung des Tippgebers in Höhe von bis zu 15% der Nettoprovision.

Beispiel:
Der Tippgeber vermittelt IVBF einen Verkäufer einer Eigentumswohnung. IVBF findet einen Käufer. Es kommt ein Kaufvertrag über 100.000,00 € zustande.

100.000,00 € / 100 * 3 = 3000,00 € Maklerprovision
3.000,00 € / 100 * 15 = 450,00 € Tippgeberprovision

Der Tippgeber wird mit 450,00 € an der Provision dieses Vermittlungsgeschäftes beteiligt.

Wenn Sie einen Tipp für mich haben, rufen Sie mich an. Sinnvoll ist, dass Sie die Weitergabe des Kontaktes mit diesem besprechen und sich von diesem bestätigen lassen, dass er mit der Weitergabe seiner Daten an mich, einverstanden ist. Weitere wichtige Hinweise bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich.




Hier geht es zum Tipp-Formular
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